- Absatzbindung
- I. Handel:Form der ⇡ Vertriebsbindung.- Beispiele: (1) Ein Hersteller bindet seine Abnehmer im Handel, indem sie ihr Marktverhalten an seiner vorgegebenen Marketingkonzeption für das Produkt ausrichten. Als Gegenleistung räumt er häufig Absatzexklusivität (⇡ Alleinvertrieb) auf bestimmten regionalen Märkten (⇡ Gebietsschutz) ein. (2) Ein Hersteller verpflichtet sich, exklusiv nur bestimmte Abnehmer (z.B. Fachhändler) zu beliefern. Werden die Abnehmer zusätzlich verpflichtet, keine Konkurrenzprodukte zu führen (Ausschließlichkeitsbindung), so liegt gleichzeitig eine ⇡ Bezugsbindung vor.II. Wettbewerbsrecht:A. sind grundsätzlich zulässig, können jedoch von der Kartellbehörde für unwirksam erklärt werden, wenn ein Vertragsbeteiligter in seiner Wettbewerbsfreiheit im Sinn von § 16 GWB eingeschränkt und somit der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird.
Lexikon der Economics. 2013.